Kontakt
Für Auskünfte zum hindernisfreien Bauen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sie erreichen uns telefonisch
Montag bis Freitag
7:30 bis 11:30 Uhr
oder
senden Sie uns eine E-Mail bei konkreten, projektbezogenen Fragen mit den entsprechenden Planunterlagen an
info@fhbgr.ch
Fachstelle Hindernisfreies Bauen
Pro Infirmis Graubünden
Baugesuch - Kanton Graubünden
Stellungnahme zum hindernisfreien Bauen
Revision Raumplanungsgesetz Kanton Graubünden (KRG); Art. 80 / seit April 2019 in Kraft
Download Formular Baugesuch
Projektberatung /
Vorabklärung
zum hindernisfreien Bauen
Projektberatungen und Vorabklärungen für ganze Bauprojekte werden nach Aufwand verrechnet.
Download Formular Projektberatung
Betreutes Wohnen
Link zum Gesundheitsamt Graubünden
Gesuchsformular Fachstelle Hindernisfreies Bauen
Merkblatt "Gestaltung von altersgerechten Wohnbauten" (BWO)
Wie gebaut werden muss
Die
Norm SIA 500
definiert wie
hindernisfreie Bauten zu gestalten sind
.
Die Anforderungen variieren je nach Art und Weise der Gebäudenutzung
Öffentlich zugängliche Bauten
müssen für jede Person ohne Erschwernis oder Hilfe von Dritten zugänglich und nutzbar sein, auch für Personen mit Körper-, Seh- oder Hörbehinderung.
Wohnbauten
sind attraktiv, zeitgemäss und nachhaltig, wenn sie hindernisfrei, besuchsgeeignet und bei Bedarf an individuelle Bedürfnisse anpassbar sind. Wohnbauten mit mehr als 4 Wohnungen müssen im Kanton Graubünden die Vorgaben des anpassbaren Wohnungsbaus erfüllen.
Die Arbeitsplätze bei
Bauten mit Arbeitsplätzen
müssen hindernisfrei erreichbar und individuell anpassbar sein. Besuchsbereiche in Bauten mit Arbeitsplätzen müssen dieselben Anforderungen wie öffentlich zugängliche Bauten erfüllen.
Der
Verkehrsraum
als öffentlicher Raum fällt in den Geltungsbereich des Behindertengleichstellungsgesetzes BehiG und muss die Normvorgaben erfüllen.
Wohnungsbau
KRG-Revison Kanton Graubünden Art. 80 Behindertengerechtes Bauen seit 01.04.2019 in Kraft
FHB 104
Erläuterung "Hindernisfreier Wohnungsbau" / Erschliessung
FHB 105
Wegleitung zum KRG Art. 80 KRG Abs. 2 / Anpassbarer Wohnungsbereich
(SIA 500 sowie Richtlinie «Wohnungsbau hindernisfrei-anpassbar»)
Netzwerk Hindernisfreies Bauen
Interessengemeinschaft für eine hindernisfrei gebaute Umwelt in der Schweiz
Pro Infirmis Fachstelle Hindernisfreies Bauen Graubünden
Schweizerische Fachstelle für Behindertengerechtes Bauen
Procap Bauen
Merkblatt "rollstuhlgerechtes WC" / öffentlich zugängliche Bauten
A101 Rollstuhlgerechtes WC mit Aufputz-Spülkasten
A102 Rollstuhlgerechtes WC UP-Spülkasten mit Vormauerung
A103 Rollstuhlgerechtes WC mit Rückenlehne
A104 Rollstuhlgerechtes WC mit nach innen öffnender Türe
A105 Beispiel Rollstuhlgerechtes WC mit Urinalanlage
Merkblatt Gästezimmer
A118 Gästezimmer Typ I (Rollstuhlgerecht)
A119 Gästezimmer Typ II (geeignet für Menschen mit Gehbehinderung)
Merkblatt
Haltestellen des öffentlichen Verkehrs
Merkblatt
Wegleitung Erstellung Unterflur-Abfallanlagen (Molok etc.)
Normen / Publikationen / Merkblätter
procap.ch
hindernisfreie-architektur.ch
Gesetze und Vorschriften
(Bund / Kanton)
procap.ch